1. Anmeldung zum Schwimmkurs und Vertragsschluss
    Ihre Anmeldung zu den Schwimmkursen bei Schwimmschule Fabi ist verbindlich und kann entweder per E-Mail, schriftlich oder durch das Kaufen des Produkts im Online-Shop unter „Kurse“ erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Erhalt einer Anmeldebestätigung von unserer Seite aus zustande kommt. Eine reine Anmeldung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar, und somit besteht kein Anspruch auf Leistungen von Schwimmschule Fabi. Die Inhalte des Vertrags werden durch die Anmeldebestätigung definiert, die in der Regel per E-Mail versendet wird. In speziellen Fällen behalten wir uns vor, eine schriftliche Bestätigung per Post zu versenden. Diese Regelung gilt entsprechend für elektronische Bestätigungen.
  2. Warteliste und Voranmelderecht
    Für aktuelle Kursteilnehmer*innen besteht ein Voranmelderecht für den Folgekurs. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht automatisch zu einem Vertragsabschluss führt, da die Platzvergabe von der Verfügbarkeit freier Plätze abhängt. Schwimmschule Fabi behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss aus bestimmten Gründen abzulehnen. Die vorhandenen freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung werden direkt vergeben. Weitere Plätze werden erst freigegeben, wenn Eltern auf ihr Voranmelderecht verzichten. Es kann zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig sein, eine Warteliste zu führen. Bitte beachten Sie, dass das Voranmelderecht nur für unmittelbare Folgekurse gilt und nicht auf andere Standorte übertragen werden kann.
  3. Kursgebühr
    • Die Teilnahme am entsprechenden Kurs ist nur nach vorheriger Bezahlung der Kursgebühr möglich. Diese wird vor Kursbeginn und mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die Rechnung wird zusammen mit der Anmeldebestätigung versendet. Die Kursgebühr ist bis spätestens nach der zweiten Kurseinheit auf das angegebene Konto zu überweisen. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung der Kursgebühr nachgewiesen werden kann, behalten wir uns vor, den gebuchten Platz anderweitig zu vergeben.
    • Die erste Einheit gilt als Schnuppereinheit. Sollten Sie oder Ihr Kind mit den Leistungen unzufrieden sein, ist eine kostenlose Stornierung inklusive Rückerstattung des Kursbetrags möglich, wenn dies innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Kurseinheit bei der Schwimmschule Fabi gemeldet wird. Andernfalls erhalten die Kursteilnehmer je nach Buchung, Kursart und anderen Umständen 9 bis 13 weitere Kurseinheiten. Die genaue Anzahl wird vor Vertragsabschluss bekanntgegeben. Die vertragliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Schnupperstunde gilt unabhängig von gesetzlichen Widerrufsrechten, die ohnehin gelten.
  4. Widerruf, Abmeldungen, Absagen und Nichteilnahme
    • Alle Teilnehmenden haben bis 14 Tage nach der Vertragsunterzeichnung ein gesetzliches Widerrufsrecht. Abmeldungen können daher nur innerhalb dieses Zeitraums berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie dazu die folgende Widerrufsbelehrung:
    • Verbraucher*innen haben gemäß § 312g Abs. 1 BGB bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach den gesetzlichen Vorgaben informiert. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab Vertragsschluss, sofern nicht anders angegeben.
    • Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist ein kostenloser Widerruf nicht mehr möglich, und die volle Kursgebühr ist zu entrichten. Die Kursgebühr kann nur dann entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer den ursprünglichen Kursplatz einnimmt und die Teilnahme gemäß dieser AGB erfolgt.
    • Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, und der maßgebliche Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Widerrufserklärung bei der Schwimmschule Fabi. Etwaige Rückerstattungen aufgrund des Widerrufs erfolgen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben von 14 Tagen.
    • Bei Krankheit oder Nichterscheinen der Kursteilnehmenden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen können nach vorheriger Absprache und Vorlage eines ärztlichen Attests nachgeholt werden, sofern die Kapazitäten dies zulassen.
  5. Ausfall durch die Schwimmschule
    • Die Schwimmschule Fabi behält sich vor, im Falle einer Verhinderung (z. B. Krankheit des Schwimmlehrers, technische Defekte, unvorhergesehene Ereignisse wie Schwimmbadsperrungen) die Kursstunde nicht durchzuführen. In solchen Fällen können die Teilnehmenden keine Ersatzansprüche geltend machen. Die ausgefallenen Kursstunden werden zu einem späteren allen Parteien zumutbaren Zeitpunkt nachgeholt. Es wird auf das Recht zur zweiten Andienung gemäß den zivilrechtlichen Vorgaben hingewiesen.
    • Die Schwimmschule Fabi behält sich ebenfalls vor, bei Bedarf andere Kursleiter ohne vorherige Ankündigung einzusetzen.
    • Die Schwimmschule Fabi kann aus Gründen wie zu geringer Teilnehmerzahl, technischen oder betrieblichen Problemen bis zu 14 Tage vor Kursbeginn Kurse absagen oder verschieben.
  6. Vertragsgegenstand und Regeln
    • Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Schwimmkursen für Kleinkinder.
    • Die Hausordnungen der Badeeinrichtungen sind zu beachten.
    • Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Die Schwimmschule übernimmt grundsätzlich keine Betreuungs- oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken. Ausnahmen von dieser Regelung sind vorher abzustimmen
    • Die Teilnehmenden haben sich pünktlich im Bad einzufinden, idealerweise 10 Minuten vor Kursbeginn.
    • Den Anweisungen der Schwimmlehrer ist Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt zur offiziell mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand und endet entsprechend dem im Kursplan ausgewiesenen Zeitpunkt. Während der Kurszeiten anwesende Eltern sind nicht von der Aufsichtspflicht befreit. Abweichende Regelungen sind im Voraus zu besprechen.
    • Mit der Anmeldung versichern die Teilnehmenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten, dass die Kursteilnehmenden keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Körperliche Einschränkungen sind der Schwimmschule vorab mitzuteilen, um sich entsprechend darauf vorzubereiten.
    • Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden versichern mit der Anmeldung, dass die Kursteilnehmenden „trocken“ sind und ihren Stuhlgang nicht im Schwimmbecken verrichten, sondern ausschließlich in den dafür vorgesehenen Sanitäreinrichtungen.
    • Für den Kursteilnehmer besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, jedoch ohne Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Kleidung.
    • Bei Regelverstößen durch Teilnehmende können die Erziehungsberechtigten in Haftung genommen werden. Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die beispielsweise vermehrt Aggressionen zeigen, andere verletzen oder das Becken verunreinigen, vom Kurs auszuschließen, ohne dass eine Erstattung erfolgt. Zudem können Dritte Schadensersatz- und Regressansprüche gegen die Erziehungsberechtigten geltend machen.
      • Die Haftung der Schwimmschule ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Schwimmschule nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.
      • Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule.
  7. Schlussbestimmungen und Datenschutz
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsene Ansprüche ist für beide Vertragsparteien der Sitz von Schwimmschule Fabi in Düren.
    • Schwimmschule Fabi verpflichtet sich, den Schwimmunterricht mit größtmöglicher Sorgfalt und Fürsorge auszuführen.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Bestimmungen des § 306 BGB finden entsprechend Anwendung.
    • Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen übermittelte Daten vorübergehend gespeichert werden. Gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden die Erziehungsberechtigten und Vertragspartner*innen darüber informiert, dass Schwimmschule Fabi personenbezogene Daten maschinell verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Wenn Adressdaten vom Auftraggeber bereitgestellt werden, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deutsches und unmittelbares europäisches Recht finden hier Anwendung.